1. Der Zutritt zum Hundeplatz ist nur Mitgliedern und Gästen zu den unten angegebenen Zeiten und nur mit gültigem Impfstatus gemäß der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin) sowie gültiger Tierhalterhaftpflichtversicherung gestattet.
  2. Hunde mit ansteckenden Infektionskrankheiten (auch Durchfall) und/oder Ungezieferbefall sowie läufigen Hündinnen ist der Zutritt nicht gestattet.
  3. Beim Betreten und Verlassen des Platzes sind die Tore ordnungsgemäß zu schließen.
  4. Außerhalb der Auslaufbereiche sind Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere im Eingangsbereich, sowie während öffentlichen Veranstaltungen im ausgeschilderten Bereich.
  5. Jeder Hundehalter hat die Aufsichtspflicht für seine/n Hund/e und muss dieser uneingeschränkt nachkommen. Es ist zudem ein sicheres Betreten und Verlassen des Platzes durch die Hundehalter zu gewährleisten (kein Mobbing).
  6. Hundekot ist durch den Hundehalter in die bereitstehenden Müllbehälter zu entsorgen. Dies gilt ebenso für Speisereste und mitgebrachtes Verpackungsmaterial.
  7. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände gestattet, Zigarettenkippen sind ausschließlich in Aschenbechern zu entsorgen.
  8. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Angetrunkene Personen können durch anwesende Mitglieder des Platzes verwiesen werden.
  9. Die Geräte und das Mobiliar sind sorgsam zu nutzen. Beschädigungen sind umgehend zu melden und ggf. zu beseitigen. Es ist darauf zu achten, dass Hunde nicht gegen Geräte, Bänke oder sonstige Gegenstände urinieren. Passiert es doch, sind die Verunreinigungen umgehend mit Wasser abzuspülen.
  10. Große Buddellöcher sind mit Erde aufzufüllen, um Verletzungen zu vermeiden. Hierfür können die Geräte aus dem Schuppen genutzt werden.
  11. Die Verwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern sowie Elektro- und Sprühhalsbändern ist auf dem Platz nicht gestattet! Auf die Verwendung von Schlepp- und „Flexi“-Leinen sollte aufgrund der Verletzungsgefahr für Hunde und Halter verzichtet werden.
  12. Die ungefragte Abgabe von Futtermitteln, Trainingsleckerlis usw. ist strikt untersagt.
  13. Die Nutzung von Spielzeugen ist grundsätzlich zu unterlassen. Ausnahmen bedürfen ausdrücklich der Zustimmung der anwesenden Hundehalter.
  14. Zum Schutz der Anwohner ist häufiges und/oder anhaltendes Bellen zu unterbinden.
  15. Die Anweisungen von Trainern, Aufsichtspersonen, Platzwarten und des Vorstandes sind zu befolgen. Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann durch die Aufsichtspersonen, die Platzwarte bzw. den Vorstand ein Platzverweis ausgesprochen werden.